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Verschiebung Kernsperrfrist

Bewilligung für Stadt und Landkreis Rosenheim

02.10.2018 | Verfügung Verschiebung Kernsperrfrist Stadt und Landkreis Rosenheim vom 01.10.2018 für den Zeitraum vom 29. November 2018 bis 28. Februar 2019

Die Allgemeinverfügungen über den Vollzug der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen finden Sie hier für die Stadt Rosenheim und für den Landkreis Rosenheim.

Die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigen Feldfutterbau (Aussaat spätestens 15. Mai 2018) wurde hinsichtlich der Verwertung von Nährstoffen aus flüssigen Wirtschaftsdüngern verschoben.

Die übrigen Bestimmungen der Düngeverordnung bleiben davon unberührt.

Das gilt vor allem für das Verbot, Düngemittel auf

  • überschwemmten
  • wassergesättigten
  • gefrorenen
  • mit Schnee bedeckten Böden

auszubringen.