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24.10.2011
Position
Kennzeichnung von Lebensmitteln
Stellungnahme des BBV-Präsidiums
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist ein politisch wie öffentlich viel diskutiertes Thema.
Viele zum Teil offene Fragen können dazu gestellt werden: Wie viel Kennzeichnung ist nötig, wie
viel möglich? Was bringt Kennzeichnung? Was kostet sie? Schafft sie Überblick oder
Verwirrung? Wird sie verstanden und genutzt? Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes
legt insbesondere auf folgende Aspekte Wert:
Basis ist Wissen über Lebensmittel und Ernährung
Grundwissen über Lebensmittel, ihre Erzeugung und die Ernährung sind unabdingbar, damit Kennzeichnung überhaupt die Chance hat, einen wirklichen Informationsgewinn und damit Unterstützung bzw. Orientierung beim Lebensmitteleinkauf sowie auch bei der Lagerung und Zubereitung zu liefern. Eine praxisorientierte Verbraucherbildung, die sowohl Ernährungsbildung als auch die Vermittlung weiterer hauswirtschaftlicher Kenntnisse umfasst, muss in Kindergärten, Schulen und in der Erwachsenenbildung fest etabliert werden. Das BBV-Präsidium bekräftigt deshalb ihre Forderung nach einer umfassenden Verbraucherbildung und der Einführung eines Schulfaches zur Vermittlung dieser Alltagskompetenzen für alle Schultypen. Hier ist vor allem die Politik gefragt, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Grundsatz Klarheit und Wahrheit befolgen
Aus Sicht des BBV-Präsidiums muss oberstes Gebot jeder Kennzeichnung sein, dass sie dem Grundsatz Klarheit und Wahrheit entspricht. Dieser Grundsatz muss auch bei Werbemaßnahmen gelten. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bayerische Bauernverband, insbesondere die Landfrauen, auch tatkräftig und erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Verwendung von Lebensmittelimitaten deutlich für den Verbraucher erkennbar ist. Im Rahmen der EULebensmittelinformationsverordnung, die vor kurzem endgültig auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, ist geregelt, dass Lebensmittelimitate und Ersatzstoffe künftig auf der Vorderseite der Verpackung unmittelbar neben dem Produktnamen angeführt werden müssen. Irreführende Aufmachungen wie Fotos von Zutaten, die nur in Spuren enthalten sind, sind ebenfalls verboten.
Kompromisse zwischen „zu einfach“ und „zu kompliziert“ finden
Die Diskussionen um die Kennzeichnung von Energiegehalt und Nährstoffen hat sehr deutlich gemacht, worin eine wesentliche Herausforderung von Kennzeichnung liegt. Ist sie „zu kompliziert“, wird sie nicht gelesen und verstanden oder passt nicht auf die Verpackung. Ist sie „zu einfach“, führt sie hingegen schnell in die Irre. So würden mit der so genannten Ampelkennzeichnung wertvolle natürliche Lebensmittel wie Käse, Butter, Wurstprodukte und pflanzliche Öle zu Unrecht diskriminiert werden. In der künftigen Kennzeichnung des Energiegehaltes sowie der Nährstoffe in Tabellenform auf verpackten Lebensmitteln sieht das BBV-Präsidium hingegen einen sinnvollen Kompromiss.
Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit im Blick behalten
Mehr Information zur Verfügung gestellt zu bekommen, erscheint auf den ersten Blick immer verlockend. Denn es handelt es dabei um ein vermeintlich kostenloses Angebot, das nicht zur Nutzung verpflichtet. Tatsächlich aber bringen Verpflichtungen zur Kennzeichnung zum Teil erhebliche Kosten für die Lebensmittelkette mit sich. Deshalb erachtet das BBV-Präsidium es als sehr wichtig, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten und verantwortungsvoll abzuwägen zwischen dem tatsächlichen Nutzen für die Verbraucher und dem Aufwand sowie der Machbarkeit für die Erzeuger von Lebensmitteln. Dabei muss bedacht werden, dass zusätzliche Kosten oder Bürokratie vor allem mittelständische Strukturen in der Lebensmittelkette empfindlich treffen würden und hier ganz besonders die in Bayern von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist zusätzlich die besondere Situation der Direktvermarktung und der Bauernmärkte, die herkömmlichen Handelswegen nicht gleichgestellt werden dürfen. Außerdem sind vor der Einführung von Kennzeichnungsverpflichtungen Machbarkeitsstudien nötig.
Herkunftskennzeichnung: Grundsätzlich Vorrang für Freiwilligkeit
Immer mehr Verbraucher interessieren sich für die Herkunft ihrer Lebensmittel und legen dabei insbesondere auf Regionalität großen Wert. Dies beinhaltet gerade für die heimische Landwirtschaft Chancen, am Markt weniger austauschbar zu sein und mehr Wertschöpfung zu erzielen. Für frisches Obst und Gemüse, Rindfleisch, Eier, Fisch, Honig und Olivenöl existiert bereits seit Jahren eine verpflichtende Kennzeichnung das Herkunftsland betreffend. Mit dem Beschluss der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung wird dies in den nächsten drei Jahren auf Geflügel-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch ausgedehnt, wobei bis dato noch unklar ist, ob mit Herkunft der Ort der Aufzucht und / oder der Ort der letzten Verarbeitung gemeint ist.
Nichts desto trotz spricht sich das BBV-Präsidium bezüglich der Herkunftskennzeichnung grundsätzlich dafür aus, freiwilligen Ansätzen Vorrang vor dem Ordnungsrecht zu geben. Die Rolle des Gesetzgebers sollte sich darauf beschränken, durch entsprechende Rahmenbedingungen die Glaubwürdigkeit von Herkunftskennzeichnungen zu gewährleisten. Das Qualitäts- und Herkunftssiegel „Geprüfte Qualität Bayern“, dessen Rahmenbedingungen durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gesetzt werden, ist ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung und Etablierung des freiwilligen Weges. Es umfasst derzeit über 28 Produktbereiche.
Wenn jedoch auf Erzeugerebene ein Produktionsbereich geschlossen eine verpflichtende Kennzeichnung für sinnvoll und auch logistisch umsetzbar erachtet, unterstützt das BBVPräsidium diesen Weg. Dies ist etwa bei den Obst- und Gemüseerzeugern der Fall, die eine Ausdehnung der Verpflichtung auch auf Verarbeitungserzeugnisses (z. B. geschälter Spargel) fordern, wobei der Wert bestimmende Anteil des Verarbeitungserzeugnisses gekennzeichnet werden soll (z.B. bei Kirschen im Glas die Angabe des Ursprungslandes der Kirschen). In anderen Produktionsbereichen sieht die Erzeugerebene hingegen in der Verpflichtung keinen geeigneten Weg, da sie einen enormen logistischen Aufwand fürchten, der gerade auch auf die Bauern abgewälzt würde.
Grundwissen über Lebensmittel, ihre Erzeugung und die Ernährung sind unabdingbar, damit Kennzeichnung überhaupt die Chance hat, einen wirklichen Informationsgewinn und damit Unterstützung bzw. Orientierung beim Lebensmitteleinkauf sowie auch bei der Lagerung und Zubereitung zu liefern. Eine praxisorientierte Verbraucherbildung, die sowohl Ernährungsbildung als auch die Vermittlung weiterer hauswirtschaftlicher Kenntnisse umfasst, muss in Kindergärten, Schulen und in der Erwachsenenbildung fest etabliert werden. Das BBV-Präsidium bekräftigt deshalb ihre Forderung nach einer umfassenden Verbraucherbildung und der Einführung eines Schulfaches zur Vermittlung dieser Alltagskompetenzen für alle Schultypen. Hier ist vor allem die Politik gefragt, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
Grundsatz Klarheit und Wahrheit befolgen
Aus Sicht des BBV-Präsidiums muss oberstes Gebot jeder Kennzeichnung sein, dass sie dem Grundsatz Klarheit und Wahrheit entspricht. Dieser Grundsatz muss auch bei Werbemaßnahmen gelten. Vor diesem Hintergrund hat sich der Bayerische Bauernverband, insbesondere die Landfrauen, auch tatkräftig und erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Verwendung von Lebensmittelimitaten deutlich für den Verbraucher erkennbar ist. Im Rahmen der EULebensmittelinformationsverordnung, die vor kurzem endgültig auf europäischer Ebene verabschiedet wurde, ist geregelt, dass Lebensmittelimitate und Ersatzstoffe künftig auf der Vorderseite der Verpackung unmittelbar neben dem Produktnamen angeführt werden müssen. Irreführende Aufmachungen wie Fotos von Zutaten, die nur in Spuren enthalten sind, sind ebenfalls verboten.
Kompromisse zwischen „zu einfach“ und „zu kompliziert“ finden
Die Diskussionen um die Kennzeichnung von Energiegehalt und Nährstoffen hat sehr deutlich gemacht, worin eine wesentliche Herausforderung von Kennzeichnung liegt. Ist sie „zu kompliziert“, wird sie nicht gelesen und verstanden oder passt nicht auf die Verpackung. Ist sie „zu einfach“, führt sie hingegen schnell in die Irre. So würden mit der so genannten Ampelkennzeichnung wertvolle natürliche Lebensmittel wie Käse, Butter, Wurstprodukte und pflanzliche Öle zu Unrecht diskriminiert werden. In der künftigen Kennzeichnung des Energiegehaltes sowie der Nährstoffe in Tabellenform auf verpackten Lebensmitteln sieht das BBV-Präsidium hingegen einen sinnvollen Kompromiss.
Machbarkeit und Verhältnismäßigkeit im Blick behalten
Mehr Information zur Verfügung gestellt zu bekommen, erscheint auf den ersten Blick immer verlockend. Denn es handelt es dabei um ein vermeintlich kostenloses Angebot, das nicht zur Nutzung verpflichtet. Tatsächlich aber bringen Verpflichtungen zur Kennzeichnung zum Teil erhebliche Kosten für die Lebensmittelkette mit sich. Deshalb erachtet das BBV-Präsidium es als sehr wichtig, die Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten und verantwortungsvoll abzuwägen zwischen dem tatsächlichen Nutzen für die Verbraucher und dem Aufwand sowie der Machbarkeit für die Erzeuger von Lebensmitteln. Dabei muss bedacht werden, dass zusätzliche Kosten oder Bürokratie vor allem mittelständische Strukturen in der Lebensmittelkette empfindlich treffen würden und hier ganz besonders die in Bayern von bäuerlichen Familienbetrieben geprägte Landwirtschaft. Zu berücksichtigen ist zusätzlich die besondere Situation der Direktvermarktung und der Bauernmärkte, die herkömmlichen Handelswegen nicht gleichgestellt werden dürfen. Außerdem sind vor der Einführung von Kennzeichnungsverpflichtungen Machbarkeitsstudien nötig.
Herkunftskennzeichnung: Grundsätzlich Vorrang für Freiwilligkeit
Immer mehr Verbraucher interessieren sich für die Herkunft ihrer Lebensmittel und legen dabei insbesondere auf Regionalität großen Wert. Dies beinhaltet gerade für die heimische Landwirtschaft Chancen, am Markt weniger austauschbar zu sein und mehr Wertschöpfung zu erzielen. Für frisches Obst und Gemüse, Rindfleisch, Eier, Fisch, Honig und Olivenöl existiert bereits seit Jahren eine verpflichtende Kennzeichnung das Herkunftsland betreffend. Mit dem Beschluss der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung wird dies in den nächsten drei Jahren auf Geflügel-, Schweine-, Schaf- und Ziegenfleisch ausgedehnt, wobei bis dato noch unklar ist, ob mit Herkunft der Ort der Aufzucht und / oder der Ort der letzten Verarbeitung gemeint ist.
Nichts desto trotz spricht sich das BBV-Präsidium bezüglich der Herkunftskennzeichnung grundsätzlich dafür aus, freiwilligen Ansätzen Vorrang vor dem Ordnungsrecht zu geben. Die Rolle des Gesetzgebers sollte sich darauf beschränken, durch entsprechende Rahmenbedingungen die Glaubwürdigkeit von Herkunftskennzeichnungen zu gewährleisten. Das Qualitäts- und Herkunftssiegel „Geprüfte Qualität Bayern“, dessen Rahmenbedingungen durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gesetzt werden, ist ein hervorragendes Beispiel für die erfolgreiche Umsetzung und Etablierung des freiwilligen Weges. Es umfasst derzeit über 28 Produktbereiche.
Wenn jedoch auf Erzeugerebene ein Produktionsbereich geschlossen eine verpflichtende Kennzeichnung für sinnvoll und auch logistisch umsetzbar erachtet, unterstützt das BBVPräsidium diesen Weg. Dies ist etwa bei den Obst- und Gemüseerzeugern der Fall, die eine Ausdehnung der Verpflichtung auch auf Verarbeitungserzeugnisses (z. B. geschälter Spargel) fordern, wobei der Wert bestimmende Anteil des Verarbeitungserzeugnisses gekennzeichnet werden soll (z.B. bei Kirschen im Glas die Angabe des Ursprungslandes der Kirschen). In anderen Produktionsbereichen sieht die Erzeugerebene hingegen in der Verpflichtung keinen geeigneten Weg, da sie einen enormen logistischen Aufwand fürchten, der gerade auch auf die Bauern abgewälzt würde.
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