Termine und Seminare
16.12.2011
Umwelt
Nährstoffvergleich und Humusbilanz
Stichtag 31. März
Gemäß der Düngeverordnung müssen Landwirte jeweils bis 31. März eines Jahres den Nährstoffvergleich für das abgelaufene Düngejahr erstellen. Dieser Stichtag gilt auch für Betriebe, die den Erhalt der organischen Substanz und der Bodenstruktur anhand einer Humusbilanz nachweisen.
Die BBV-Geschäftsstellen übernehmen die Erstellung von Nährstoffvergleich und Humusbilanz gerne für Sie. Gehen Sie hierzu mit einem ausgefüllten Erhebungsbogen auf Ihre örtliche BBV-Geschäftsstelle zu. Den Erhebungsbogen können Mitglieder im geschützten Bereich am Seitenende herunterladen.
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