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28.11.2011
Tierhaltung
Hände weg vom Baurecht
Statt neuer Auflagen bestehendes Recht konsequent anwenden
Derzeit ist eine Änderung in der Baugesetzgebung im Gespräch, die die Entwicklungsperspektiven der Tierhalter in Deutschland erheblich einzuschränken droht. Der Bayerische Bauernverband lehnt diese strikt ab.
Wir halten das Baurecht für das falsche Instrument, um in den besonders viehdichten Regionen Nordwestdeutschlands verträgliche Lösungen für das Miteinander von Landwirtschaft und Verbrauchern zu schaffen. Vielmehr kommt es darauf an, dass dort bestehende gesetzliche Bestimmungen konsequent beachtet und angewendet werden.
Was treibt die Politik?
Zweifellos haben es eine Handvoll Landkreise in Nordwestdeutschland in der Planung und Genehmigung von Stallbauvorhaben übertrieben. Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Bundesbauministerium nun konkrete Pläne, das Baugesetzbuch zu verändern. Es möchte die baurechtliche Zulässigkeit für gewerbliche Tierhaltungen, die sogenannte Privilegierung, deutlich einschränken. Betriebe, die einen gewerblichen Stallbau planen, für den eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, sollen keine Privilegierung erhalten.
Was sagt der Bauernverband?
Der Bayerische Bauernverband lehnt eine Änderung des Baurechts entschieden ab. Das Baurecht ist das falsche Instrument, um in besonders viehdichten Regionen Nordwestdeutschlands verträgliche Lösungen zur Steuerung der Tierhaltung zu ermöglichen. Vielmehr komme es darauf an, dass dort bestehende gesetzliche Bestimmungen z.B. die Verbringungsverordnung konsequent beachtet und angewendet werden.
Wir befürchten, dass die vorgeschlagene Neuregelung des Baugesetzbuches die Tierhaltung in Bayern von jeglicher Entwicklung abschneiden würde. Das würde unsere heimische Lebensmittelerzeugung schwächen und zudem Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft gerade in den ländlichen Räumen Deutschlands gefährden.
Was treibt die Politik?
Zweifellos haben es eine Handvoll Landkreise in Nordwestdeutschland in der Planung und Genehmigung von Stallbauvorhaben übertrieben. Vor diesem Hintergrund hat das zuständige Bundesbauministerium nun konkrete Pläne, das Baugesetzbuch zu verändern. Es möchte die baurechtliche Zulässigkeit für gewerbliche Tierhaltungen, die sogenannte Privilegierung, deutlich einschränken. Betriebe, die einen gewerblichen Stallbau planen, für den eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist, sollen keine Privilegierung erhalten.
Was sagt der Bauernverband?
Der Bayerische Bauernverband lehnt eine Änderung des Baurechts entschieden ab. Das Baurecht ist das falsche Instrument, um in besonders viehdichten Regionen Nordwestdeutschlands verträgliche Lösungen zur Steuerung der Tierhaltung zu ermöglichen. Vielmehr komme es darauf an, dass dort bestehende gesetzliche Bestimmungen z.B. die Verbringungsverordnung konsequent beachtet und angewendet werden.
Wir befürchten, dass die vorgeschlagene Neuregelung des Baugesetzbuches die Tierhaltung in Bayern von jeglicher Entwicklung abschneiden würde. Das würde unsere heimische Lebensmittelerzeugung schwächen und zudem Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft gerade in den ländlichen Räumen Deutschlands gefährden.
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