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19.09.2011
Position
Gülle muss Wirtschaftsdünger bleiben
Erklärung des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zur drohenden Einstufung von Gülle als Abfall
Gülle muss auch dann als Wirtschaftsdünger eingestuft werden, wenn diese in einer Biogasanlage
vergoren wird. Dies fordert das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes mit Blick auf die Auseinandersetzung
zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung über die Einstufung von
Gülle zur Verwertung in Biogasanlagen im deutschen Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Der vom deutschen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht vor, dass Gülle, die die Qualitätsanforderungen
des Düngerechts einhält und zur Verwertung als Düngemittel bestimmt ist, auch dann
kein Abfall ist, wenn sie zuvor in einer landwirtschaftlichen Biogasanlage vergoren wird. Die Generaldirektion
Umwelt der EU-Kommission drängt jedoch darauf, Gülle für Biogasanlagen in den
Anwendungsbereich des europäischen Abfallrechts einzustufen.
Ein tierhaltender Betrieb kann und darf nicht als Abfallbehandlungsanlage eingestuft werden, auch nicht, wenn er eine Biogasanlage betreibt. Dies widerspricht den Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie, ist fachlich nicht gerechtfertigt und hat weitreichende negative Konsequenzen, auch für den Umwelt- und Klimaschutz.
Das Präsidium fordert, die vom deutschen Kabinett vorgesehene Regelung beizubehalten. Biogasanlagen die Gülle verwerten, würden sonst als Abfallbehandlungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Abfallrecht eingestuft. Dies hätte eine enorme Zunahme an unnötiger Bürokratie sowie hohe Investitionskosten zur Folge. Es wäre absurd, dass bei einem tierhaltenden Betrieb ohne Biogasanlage die Gülle als Dünger anfällt, sich die Gülle aber in Abfall verwandelt, wenn der Betrieb eine Biogasanlage betreibt. Wenn der gleiche Betrieb später die Gärreste wiederum auf den Flächen ausbringt, würde es sich wieder um Dünger handeln. Das entstehende Durcheinander wäre den Landwirten nicht zu vermitteln und für die Behörden nicht mehr kontrollierbar. Unabhängig von der zwischengeschalteten energetischen Nutzung bleibt zudem der Zweck der Düngung bestehen. Betroffen wäre auch der ökologische Landbau, wo der Wirtschaftsdünger einen besonders hohen Stellenwert hat.
Die Einstufung von Gülle als Abfallstoff läuft zudem den Zielen der EU und Deutschlands zum Ausbau erneuerbarer Energien völlig zuwider. Die im EEG vorgesehene besondere Förderung der Vergärung von Gülle würde konterkariert. Im schlimmsten Fall würden deswegen wieder vermehrt Biogasanlagen ohne Güllenutzung gebaut werden und hierdurch die Nutzungskonkurrenzen weiter ansteigen, denn reine NaWaRo-Anlagen sind vom Anwendungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie ausdrücklich ausgenommen.
Das Präsidium des Bayerische Bauernverbandes fordert die Politik auf, alles zu unternehmen, um eine Einstufung von Gülle als Abfall zu verhindern.
Ein tierhaltender Betrieb kann und darf nicht als Abfallbehandlungsanlage eingestuft werden, auch nicht, wenn er eine Biogasanlage betreibt. Dies widerspricht den Regelungen der Abfallrahmenrichtlinie, ist fachlich nicht gerechtfertigt und hat weitreichende negative Konsequenzen, auch für den Umwelt- und Klimaschutz.
Das Präsidium fordert, die vom deutschen Kabinett vorgesehene Regelung beizubehalten. Biogasanlagen die Gülle verwerten, würden sonst als Abfallbehandlungsanlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz und dem Abfallrecht eingestuft. Dies hätte eine enorme Zunahme an unnötiger Bürokratie sowie hohe Investitionskosten zur Folge. Es wäre absurd, dass bei einem tierhaltenden Betrieb ohne Biogasanlage die Gülle als Dünger anfällt, sich die Gülle aber in Abfall verwandelt, wenn der Betrieb eine Biogasanlage betreibt. Wenn der gleiche Betrieb später die Gärreste wiederum auf den Flächen ausbringt, würde es sich wieder um Dünger handeln. Das entstehende Durcheinander wäre den Landwirten nicht zu vermitteln und für die Behörden nicht mehr kontrollierbar. Unabhängig von der zwischengeschalteten energetischen Nutzung bleibt zudem der Zweck der Düngung bestehen. Betroffen wäre auch der ökologische Landbau, wo der Wirtschaftsdünger einen besonders hohen Stellenwert hat.
Die Einstufung von Gülle als Abfallstoff läuft zudem den Zielen der EU und Deutschlands zum Ausbau erneuerbarer Energien völlig zuwider. Die im EEG vorgesehene besondere Förderung der Vergärung von Gülle würde konterkariert. Im schlimmsten Fall würden deswegen wieder vermehrt Biogasanlagen ohne Güllenutzung gebaut werden und hierdurch die Nutzungskonkurrenzen weiter ansteigen, denn reine NaWaRo-Anlagen sind vom Anwendungsbereich der Abfallrahmenrichtlinie ausdrücklich ausgenommen.
Das Präsidium des Bayerische Bauernverbandes fordert die Politik auf, alles zu unternehmen, um eine Einstufung von Gülle als Abfall zu verhindern.
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