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22.09.2010 Steuern

Droht höhere Last bei Grundsteuer?

Bauernfamilien nicht noch stärker belasten

Der Bayerische Bauernverband befürchtet bei einer Reform der Grundsteuer erhebliche steuerliche Mehrbelastungen für die bayerischen Bauernfamilien. Derzeit werden zwei Konzepte aus den Bundesländern diskutiert, um einen Ersatz für die bisherigen Einheitswerte als Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer zu finden. Eine Neuregelung wird mittlerweile auch von der Rechtsprechung angemahnt, da die Einheitsbewertung auf den Feststellungszeitpunkten 1964 (West) und 1935 (Ost) beruht.
Für landwirtschaftliche Gebäude soll die Grundsteuer anhand neuer Modelle berechnet werden.
© K. Völker
Höhere Steuerbelastung befürchtet
Der BBV sieht die beiden Modelle mit großer Sorge, da diese eine deutliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage und bei unveränderten weiteren Rahmenbedingungen auch eine höhere Steuerbelastung insgesamt erwarten lasse. So würden landwirtschaftliche Gebäude nach dem Modell der Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen durch den Ansatz pauschaler Quadratmeterwerte wie gewerbliche Gebäude besteuert, ohne auf den jeweiligen Zustand und die Ertragsfähigkeit Rücksicht zu nehmen. Aber auch der Vorschlag der Länder Bremen, Berlin, Niedersachsen, Sachsen und Schleswig-Holstein, die Verkehrswerte und Bodenrichtwerte für die Besteuerung heranziehen möchten, würde zu einer Mehrbelastung führen, da dann nicht mehr die Ertragsfähigkeit, sondern fiktive Veräußerungswerte die Grundlage bilden würden.

Bauernfamilien nicht noch stärker belasten
Für den Berufsstand ist es wichtig, dass die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe nach der Reform nicht stärker belastet werden als zuvor. Das Aufkommen der Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) liegt bei ca. 350 Millionen Euro, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer bei ca. 10,8 Milliarden Euro.

„Um eine Mehrbelastung für die Betriebe zu verhindern, müssen bereits auf der Ebene der Bemessungsgrundlage die richtigen Weichen gestellt werden“, so der Vorsitzende des BBV-Landesfachausschusses für Steuer- und Finanzfragen, Bezirkspräsident Max Weichenrieder. So müsse die Grundsteuer für land- und forstwirtschaftliche Betriebe weiterhin anhand der nachhaltigen Ertragsfähigkeit bemessen werden. Außerdem sei zu beachten, dass die heutigen land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte auch in vielen anderen Bereichen, z. B. im Steuer- und Sozialrecht, verwendet werden und deshalb auch dort sachgerechte Lösungen gefunden werden müssten. 

für Kreisebene

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