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31.01.2012
Greening
Bauern brauchen Wahlmöglichkeiten!
Bauernverband fordert eine Korrektur der Kommissionsvorschläge
Die EU-Kommission hat am 12. Oktober 2011 ihre Verordnungsvorschläge zur EU-Agrarpolitik (GAP) von 2014 bis 2020 präsentiert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Kommissionsvorschläge ist, dass 30 Prozent der EU-Direktzahlungen in allen 27 EU-Staaten zusätzlich an folgende drei Pflichtmaßnahmen als sogenanntes Greening gebunden werden sollen:
- Anbaudiversifizierung: mindestens drei Kulturen pro Jahr ab drei Hektar Ackerfläche
- einzelbetriebliches Umbruchverbot für Dauergrünland und ökologische Vorrangflächen auf mindestens sieben Prozent der Acker- und Dauerkulturflächen im Sinne von Brachflächen, Terrassen, Landschaftselemente, Pufferstreifen
- sowie Aufforstungsflächen (EU-Verordnungsentwurf für Direktzahlungen, Artikel 32).
Der Bauernverband fordert beim Greening Wahlmöglichkeiten und Flexibilität. Mehr können Sie der Präsidiumserklärung vom 30. Januar 2012 entnehmen.
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