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31.10.2011
Position
Gemeinsame Position
des Bayerischen Bauernverbandes und der Landwirtschaftskammer Österreich
Die Europäische Kommission hat am 12. Oktober die Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik
2014-2020 präsentiert. Der Bayerische Bauernverband und die Landwirtschaftskammer
Österreich nehmen dies zum Anlass, um folgende gemeinsame Forderungen zu
erheben:
- Ausreichende Dotierung des Agrarbudgets
Die Land- und Forstwirtschaft hat vielfältige Leistungen im Sinne der Multifunktionalität für Umwelt, Natur, Tier, Mensch und Wirtschaft zu erbringen. Eine ausreichende Dotierung der Gemeinsamen Agrarpolitik ist eine elementare Grundlage des Wirtschaftens für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. - EU bei einigen Produkten schon Nettoimporteuer – Lebensmittelversorgungssicherheit
Die Marktorientierung der EU-Landwirtschaft ist weiter zu verfolgen, insbesondere ist in jenen Leistungssegmenten, wo Bedarf besteht, dieser auch zu nutzen. Die vorgeschlagene Stilllegung wertvoller Ackerflächen ist kontraproduktiv und widerspricht dem Ziel der Erhöhung der Lebensmittelversorgungssicherheit. - Wettbewerbsfähigkeit bedeutet auch Außenschutz
Die Vorschläge stellen in einem großen Ausmaß auf die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ab. Die Lebensmittelversorgungssicherheit Europas kann vielfach nur über den Erhalt eines ausreichenden Außenschutzes gesichert werden. Die unterschiedlichen Umwelt-, Tierhaltungs- und Sozialstandards müssen in vollem Ausmaß bei bilateralen bzw. multilateralen Abkommen berücksichtigt werden. - Aufrechterhaltung der grundsätzliche Struktur der Gemeinsamen Agrarpolitik
mit den zwei Säulen
Die Vorschläge beinhalten weiterhin im Grundsatz die Struktur der beiden Säulen der Gemeinsamen Agrarpolitik mit ihren differenzierten Aufgabenstellungen. Die Verwässerung dieser Grundstruktur in Bereichen wie „Greening“ und Unterstützung benachteiligter Gebiete wird klar abgelehnt. - Keine Vereinfachung vorgesehen
Entgegen der Ankündigung der Europäischen Kommission wird keine Vereinfachung für den Landwirt vorgenommen. Sollten die Vorschläge der Kommission zu „aktiver Landwirt“, „Greening“ etc. so vom Rat und Parlament beschlossen werden, würde diese zu einer massiven Zunahme des Verwaltungsaufwandes führen. - Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage für die Berggebiete und benachteiligte Gebiete leistet einen wesentlichen Beitrag für die Aufrechterhaltung als Lebens- und Wirtschaftsraum. Die Unterstützung der Berggebiete und benachteiligter Gebiete in Form der Ausgleichs-zulage hat sich bisher bestens in der zweiten Säule bewährt. Ein Splittung in erste und zweite Säule ist daher nicht sinnvoll und nicht nachvollziehbar. Die Differenzie-rung muss nach Grad der naturbedingten Benachteiligung sowie struktureller Nach-teile weiterhin möglich sein. Die Mitgliedstaaten müssen weiterhin die Option haben, die Produktionsausrichtung (Viehhaltung) zu berücksichtigen. - Sonstige benachteiligte Gebiete
Das vorgeschlagene System mit den acht biophysikalischen Kriterien und Berück-sichtigung einzelner Kriterien geht an den wesentlichen wechselseitigen Zusammen-hängen der verschiedenen Faktoren vorbei. Damit sind wesentliche Regionen mit Familienbetrieben negativ betroffen. Viel mehr wäre notwendig, im Bewertungssys-tem additive Elemente zu berücksichtigen bzw. die Verwendung von fachlich kompe-tenten Indexsystemen, die die wechselseitigen Zusammenhänge naturbedingter Fak-toren besser berücksichtigen. - „Aktiver Landwirt“
Mit der Definition des „aktiven Landwirtes“ wird das Ziel, mit GAP-Zahlungen nur wirt-schaftende Landwirte zu unterstützen, nicht erreicht. Zudem wird der administrative Aufwand massiv erhöht. Zahlreiche Umgehungshandlungen werden die Folge sein. Viele Landwirte, die im Zu- und Nebenerwerb tätig sind und einen wesentlichen Bei-trag für die Bewirtschaftung leisten, drohen somit gänzlich von GAP-Zahlungen aus-geschlossen zu werden. Wir lehnen daher dieses Konzept ab und fordern vielmehr eine verstärkte Bezugnahme auf ausgleichsfähige Flächen. - „Greening“
Die Verschiebung von Teilen der bewährten, freiwilligen Umweltprogramme in die erste Säule als Folgewirkung des sogenannten „Greenings“ bedeutet das Abgehen von einer national flächendeckenden umfassenden Programmgestaltung hin zu einer regionalisierten partikularen Ausrichtung – und somit eine massive Schlechterstellung der Landwirtschaft in Bayern und Österreich. Dieses Konzept wird daher abgelehnt. Insbesondere die verpflichtende Flächenstilllegung von 7% steht im Widerspruch zu der steigenden Nachfrage nach Lebensmitteln und der Forderung von Politik und Ge-sellschaft, nachwachsende Rohstoffe und Bioenergie bereitzustellen. - Cross Compliance
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung der Europäischen Kommission kommt es zu keiner Vereinfachung der Cross Compliance Auflagen. Die Aufnahme neuer An-forderungen, wie Verbot des Pflügens sowie die Bezugnahme auf die Wasserrah-men-Richtlinie und die Richtlinie über die nachhaltige Verwendung von Pflanzen-schutzmitteln, bedeutet eine zusätzliche Bürokratisierung. - Gleichbehandlung aller Landwirte
Der Vorschlag sieht eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Betriebsformen der Landwirtschaft vor und knüpft daran einige Ausnahmebestimmungen (z.B. „Greening“). Dies mag nur für Kleinbetriebe sachlich gerechtfertigt sein.
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