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Pressedienst vom 19.01.2012
Bayerisches Frostschadenprogramm
Jetzt Anträge stellen
München (bbv) – Die Frostnächte vom 3. bis 5. Mai 2011 haben vor allem im Weinbau, im Obstbau und bei den Baumschulen in Bayern enorme Schäden angerichtet. In dieser Ausnahmesituation hat der Bayerische Bauernverband vom Freistaat Bayern Unterstützung für die am schwersten betroffenen Betriebe eingefordert. Diese Hilfen können ab sofort beantragt werden.
Nachdem im bayerischen Nachtragshaushalt ein Notprogramm eingeplant wurde, können nun vom 16. Januar 2012 bis zum 17. Februar 2012 Anträge gestellt werden. Damit wird zumindest ein Teil der Frostschäden ausgeglichen.
Für Weinbaubetriebe ist die zuständige Behörde die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, Telefon.: 0931 9801 0.
Obstbau- und Baumschulbetriebe müssen sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Telefon: 09321 3009-0, wenden.
Für forstliche Baumschulbetriebe wird das Frostschadenprogramm über das Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht, Forstamtsplatz 1, 83317 Teisendorf, Telefon: 08666 9883-0, abgewickelt.
Die Unterlagen können bei den genannten Behörden angefordert oder heruntergeladen werden unter www.stmelf.bayern.de > Agrarpolitik > Förderung > Förderwegweiser > Aktuelles. Die Hilfen können über zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse erfolgen. Insgesamt sind drei Millionen Euro eingeplant. Die Auszahlung der Mittel läuft an, sobald der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 verabschiedet hat.
Für Weinbaubetriebe ist die zuständige Behörde die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, Telefon.: 0931 9801 0.
Obstbau- und Baumschulbetriebe müssen sich an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Telefon: 09321 3009-0, wenden.
Für forstliche Baumschulbetriebe wird das Frostschadenprogramm über das Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht, Forstamtsplatz 1, 83317 Teisendorf, Telefon: 08666 9883-0, abgewickelt.
Die Unterlagen können bei den genannten Behörden angefordert oder heruntergeladen werden unter www.stmelf.bayern.de > Agrarpolitik > Förderung > Förderwegweiser > Aktuelles. Die Hilfen können über zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse erfolgen. Insgesamt sind drei Millionen Euro eingeplant. Die Auszahlung der Mittel läuft an, sobald der Bayerische Landtag den Nachtragshaushalt 2012 verabschiedet hat.
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