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04.08.2011 Umsatzsteuer

Finanzminister will Wärme aus Biogasanlagen zu hoch besteuern

Bauernverband: Auffassung zur Umsatzsteuer auf selbstgenutzte Wärme untragbar

Der Deutsche und Bayerische Bauernverband halten die Auffassung des Bundesfinanzministeriums zur Bemessung der Umsatzsteuer für die Wärmeabgabe aus einem Biogas-Blockheizkraftwerk an das private Wohnhaus oder den landwirtschaftlichen Betrieb für völlig untragbar.
Biogasanlage im unterfränkischen Hessdorf
© Elmar Konrad / BBV
Im März 2011 hat das Bundesfinanzministerium festgelegt, dass immer von den vollen Selbstkosten der Wärmeerzeugung auszugehen ist. Dazu sind laut Ministerium die Selbstkosten der Bioenergieproduktion gleichmäßig auf die Wärme und den Strom aufzuteilen, obwohl Biogasanlagen stets vorrangig auf die Stromerzeugung und nicht auf die Wärmeproduktion ausgerichtet sind. Aus dieser Auffassung resultiert ein Wertansatz von zu versteuernden 10 bis 15 Cent je Kilowattstunde Wärme, der aus Sicht des Bauernverbandes fern jeder Realität ist: Im Markt werden geschätzt zwischen 2 und 6 Cent je Kilowattstunde Wärme gezahlt.
 
Präsident Gerd Sonnleitner wandte sich bereits im Mai 2011 an Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und forderte vor allem die Besonderheiten der Wärmeerzeugung aus Biogas als Koppelprodukt der Stromerzeugung zu beachten. Die unzutreffende Gleichstellung der Finanzverwaltung "Kilowattstunde Wärme = Kilowattstunde Strom" führe zu dem absurden Ergebnis, dass es günstiger wäre, Erdgas oder Heizöl zuzukaufen, als die Umsatzsteuer auf die selbst erzeugte Wärme abzuführen.

Schäuble hält an seiner Auffassung fest
In seinem Antwortschreiben teilte Schäuble dem Bauernpräsidenten nun mit, dass das Bundesfinanzministerium an seiner Auffassung festhalte. Auch die vom Bauernverband vorgeschlagene Obergrenze in Höhe des durchschnittlichen Fernwärmepreises als Vergleichswert komme als Regel nicht in Betracht, da Landwirte im Außenbereich mangels entsprechender Erschließung Fernwärme nicht zukaufen könnten. Die Sichtweise des Ministeriums führt in der Praxis nun dazu, dass in unzähligen Einzelfällen mit der Finanzverwaltung um die "richtigen" Werte gestritten werden muss. Schäuble sieht durch seine Auffassung zum Wertansatz der Wärmenutzung bei der Umsatzsteuer auch kein Konterkarieren der politisch gewollten und geförderten Installation und Nutzung von Biogas-Blockheizkraftwerken.

Wo bleibt da die Logik?
Aus Sicht des Bauernverbandes ist diese Auffassung unverständlich, da sie betriebswirtschaftliches Grundwissen der Kostenrechnung und politische Ziele zur bestmöglichen Energienutzung außer Acht lässt. Der Bauernverband wehrt sich dagegen, dass eine naheliegende und sinnvolle Wärmenutzung mit einem mehr als doppelt so hohen Wert angesetzt werden soll wie sie auf dem freien Markt zu bezahlen wäre. Der Deutsche und Bayerische Bauernverband werden sich bei der Bundesregierung und im Deutschen Bundestag dafür einsetzen, diese absurde Sichtweise der Finanzverwaltung zu verändern. Dies gilt umso mehr angesichts der gerade gefassten Beschlüsse zur beschleunigten Energiewende.
 
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