Termine und Seminare
19.09.2011
Position des BBV-Präsidiums
Bevorstehende fünfte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Bestandsschutz für die Kleingruppenhaltung - Politische Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel
Am 23. September wird der Bundesrat über die 5. Änderung der Tierschutz-
Nutztierhaltungsverordnung entscheiden. In dieser Änderung geht es ausschließlich um die Legehennenhaltung.
Während das Bundesverfassungsgericht lediglich eine formale Änderung aufgrund
eines Verfahrensfehlers eingefordert hat, beinhaltet der jetzt vorliegende Änderungsvorschlag eine
wesentliche inhaltliche Änderung, und zwar das Verbot der Kleingruppenhaltung.
Nationale Alleingänge bringen Wettbewerbsnachteile für die heimische Eiererzeugung
Bereits das Vorziehen des Verbots der Käfighaltung um zwei Jahre im Vergleich zu den anderen EU-Ländern stellte einen nationalen Alleingang dar, der in einem europäischen Binnenmarkt drastische Konsequenzen nach sich zog. Die heimische Eiererzeugung brach um 20 Prozent ein. Importe von Eiern aus Käfighaltung anderer Länder füllten diese Lücke.
Mit dem nun geplanten Verbot der Kleingruppenhaltung, die erst vor rund fünf Jahren eingeführt wurde, steht ein erneuter nationaler Alleingang an, der wiederum Wettbewerbsnachteile mit sich bringen wird. Denn in allen anderen EU-Ländern ist die Kleingruppenhaltung zugelassen, und in vielen EU-Ländern wird genau in dieses Haltungssystem gerade investiert.
Planungssicherheit ist ein hohes Gut - Politische Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel
Leider ist der politische Wille, die Kleingruppe in Deutschland langfristig zu verbieten, offenkundig. Umso mehr gewinnt der Bestandsschutz für Betriebe, die bereits in dieses Haltungssystem investiert haben, an Bedeutung. Das BBV-Präsidium fordert eine Übergangsfrist bis 31.12.2035, wie es auch vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen ist. Gerade für Bayern, wo 30 Prozent der Hennenplätze auf diese Haltungsform entfallen, ist diese Übergangsfrist unerlässlich. Hier geht es um die Glaubwürdigkeit und Kalkulierbarkeit der Politik für landwirtschaftliche Unternehmer, die in ihre Betriebe, aber auch den Wirtschaftsstandort Bayern investiert haben. Und diese Investitionen werden durch Kredite mit Laufzeiten mit bis zu 20 Jahren finanziert. Darüber hinaus dürfen auf keinen Fall im Zuge der Bundesratsentscheidung am 23. September übereilt und ohne sorgfältige fachliche Beratungen weitere Regelungen zur Änderung der Bodenhaltung beschlossen werden.
Bereits das Vorziehen des Verbots der Käfighaltung um zwei Jahre im Vergleich zu den anderen EU-Ländern stellte einen nationalen Alleingang dar, der in einem europäischen Binnenmarkt drastische Konsequenzen nach sich zog. Die heimische Eiererzeugung brach um 20 Prozent ein. Importe von Eiern aus Käfighaltung anderer Länder füllten diese Lücke.
Mit dem nun geplanten Verbot der Kleingruppenhaltung, die erst vor rund fünf Jahren eingeführt wurde, steht ein erneuter nationaler Alleingang an, der wiederum Wettbewerbsnachteile mit sich bringen wird. Denn in allen anderen EU-Ländern ist die Kleingruppenhaltung zugelassen, und in vielen EU-Ländern wird genau in dieses Haltungssystem gerade investiert.
Planungssicherheit ist ein hohes Gut - Politische Glaubwürdigkeit steht auf dem Spiel
Leider ist der politische Wille, die Kleingruppe in Deutschland langfristig zu verbieten, offenkundig. Umso mehr gewinnt der Bestandsschutz für Betriebe, die bereits in dieses Haltungssystem investiert haben, an Bedeutung. Das BBV-Präsidium fordert eine Übergangsfrist bis 31.12.2035, wie es auch vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorgeschlagen ist. Gerade für Bayern, wo 30 Prozent der Hennenplätze auf diese Haltungsform entfallen, ist diese Übergangsfrist unerlässlich. Hier geht es um die Glaubwürdigkeit und Kalkulierbarkeit der Politik für landwirtschaftliche Unternehmer, die in ihre Betriebe, aber auch den Wirtschaftsstandort Bayern investiert haben. Und diese Investitionen werden durch Kredite mit Laufzeiten mit bis zu 20 Jahren finanziert. Darüber hinaus dürfen auf keinen Fall im Zuge der Bundesratsentscheidung am 23. September übereilt und ohne sorgfältige fachliche Beratungen weitere Regelungen zur Änderung der Bodenhaltung beschlossen werden.
| Das BBV-Präsidium gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Landesverbandes der bayerischen Geflügelwirtschaft, Bernd Adleff, fordern daher Ministerpräsident Seehofer eindringlich dazu auf, dass Bayern bei der Abstimmung am 23. September für den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums - also für eine Übergangsfrist bis 2035 - stimmt. |
Beliebte Suchworte
Bauernmarkt
Milch
Agrarpolitik
Verbandserfolge
Jungunternehmer
Qualitätssicherung
Landjugend
Landwirtschaft und Schule
Beratung
Ernährung
Ökolandbau
Bauernhofcheck
Märkte & Preise
Landfrauen
Weiterbildung
Wald
Direktvermarktung
Ausstellung
ZLF
Verbandswahlen
Ehrenamt
Gentechnik
Sonderkonditionen
Erneuerbare Energien
Ausbildung
Mehr zu unseren Themen
BBV vor Ort














