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Umbau Tierhaltung: Wir brauchen verlässliche Perspektiven!

Erste Bewertung der Machbarkeitsstudie zum Borchert-Konzept

05.03.2021 | Seit 03. März liegt die mit Spannung erwartete Machbarkeitsstudie zum Umbau der Tierhaltung vor, wie sie die Borchert-Kommission vor rund einem Jahr vorgestellt hatte. Die Landesfachausschüsse für tierische Erzeugung und Vermarktung sowie für Milch haben eine erste Bewertung vorgenommen.

Fazit: Die Umsetzung der Borchert-Vorschläge in Gänze – also einschließlich der entscheidenden Finanzierung - ist möglich und muss jetzt auf den Weg gebracht werden. Die Tierhalter in Deutschland brauchen endlich eine klare und verlässliche Perspektive, um ihre betrieblichen Entscheidungen daran orientieren zu können.

Für die Umsetzung der Borchert-Vorschläge müssen aber folgende Punkte unbedingt beachtet und konsequent angepackt werden:

Voraussetzungen für Um- und Neubau tierwohlgerechter Ställe schaffen
Bau- und Umweltrecht müssen so ausgestaltet werden, dass die Betriebe überhaupt die Chance haben, ihre Tierhaltung weiterzuentwickeln. Aktuell geht es hier zum Beispiel bei der politischen Diskussion um die TA Luft leider in die komplett falsche Richtung.

Langfristige verbindliche Finanzierung sicherstellen
Landwirte können nur in mehr Tierwohl investieren, wenn die geplanten Tierwohlprämien über einen ausreichend langen Zeitraum sichergestellt sind. Die in der Studie benannten fünf oder sieben Jahre reichen auf keinen Fall aus. Hier muss die Politik deutlich mehr Verlässlichkeit garantieren. Hinsichtlich der möglichen Wege, die nötigen Gelder einzuheben, ist insbesondere darauf zu achten, heimische Produkte nicht gegenüber ausländischen Erzeugnissen schlechter zu stellen. Außerdem müssen die Gelder vollumfänglich und dauerhaft bei den Landwirten ankommen.

Praxistaugliche Tierwohlkriterien festlegen
In 2020 hat die Borchert-Kommission bzw. das BMEL verschiedene Arbeitsgruppen eingesetzt, um die konkreten Tierwohlkriterien für die einzelnen Tierarten (Schwein, Rind, Geflügel) zu erarbeiten. In diesen sehr vielfältig zusammengesetzten Arbeitsgruppen wurde sehr kontrovers diskutiert und den Anliegen und Sorgen der Praktiker bislang vielfach zu wenig Gehör geschenkt. Hier besteht noch erheblicher Diskussions- und Nachbesserungsbedarf, damit die Kriterien praxistauglich ausgestaltet werden und alle Betriebe eine Perspektive erhalten.

Keine nationalen Alleingänge bei gesetzlichen Standards
Die Machbarkeitsstudie weist deutlich darauf hin, dass eine Anhebung der nationalen gesetzlichen Standards zwangsläufig die Fördermöglichkeit ausschließen würde. Aber nur mit einer Förderung und damit dem Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Tierhaltung kann deren Verlagerung ins Ausland vermieden werden. Daher sind nationale gesetzliche Alleingänge strikt abzulehnen.

 

Hier können Sie die Bewertung als PDF herunterladen