Fischotter verspeist Fisch.
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Teichwirtschaft und Fischotter

Stellungnahme des Präsidiums des BBV zur Fischotterproblematik

21.10.2021 | Stellungnahme des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes zur Fischotterproblematik in der Teichwirtschaft und dem Scheitern der Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Fischottern vom 19. Oktober 2021

Unsere Teichwirtsfamilien stehen aufgrund hoher Schäden - verursacht durch den Fischotter - vor einer existenziellen Bedrohung ihres Wirtschaftszweiges und das belastet die Betroffenen enorm. Der Fischotter unterliegt dem Jagdrecht, ist ganzjährig geschützt, hat keine natürlichen Feinde und ernährt sich zu 95 Prozent von Fischen. Der Nahrungsbedarf eines adulten (ausgewachsenen) Ottermännchens beträgt 1,9 kg pro Tag und sorgt dadurch bei den Betrieben der Teichwirtschaft für nicht hinnehmbare Verluste des Fischbesatzes. Die Anträge für das Schadensjahr 2020 belaufen sich bayernweit auf knapp 1,5 Millionen Euro. Um den steigenden Bedarf an Ausgleichszahlungen gerecht zu werden, wurden die Haushaltsmittel zwar kontinuierlich auf mittlerweile eine Million Euro pro Jahr aufgestockt, sie reichen jedoch bei Weitem nicht aus.

Anders als in der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem Bayerischen Landesamt für Umwelt in Bayern der günstige Erhaltungszustand seit 2013 erreicht.

Der Freistaat Bayern hat einen Fischotter-Managementplan etabliert und unterstützt die Betriebe durch Otterberater, mit Zuschüssen für den Bau von Abwehrzäunen und mit Ausgleichszahlun-gen für die Otterschäden.

Die Staatsregierung wurde mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 18.04.2018 aufgefordert, die Entnahme des Fischotters in den Fischottermanagementplan aufzunehmen. Bisher sieht der Plan drei Säulen zur Verringerung der fischereilichen Schäden vor:

  • Otterberatung,
  • Prävention (Bau von Abwehrzäunen an Teichen und dessen Förderung durch den Euro-päischen Meeres- und Fischereifonds [EMFF]) sowie
  • Entschädigungszahlungen.

Im August 2021 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg mit Urteilen den Klagen von zwei Naturschutzverbänden stattgegeben und die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen aufgehoben, welche die Regierung der Oberpfalz für das Fangen von Fischottern und das Töten von männlichen Exemplaren an Teichanlagen in der Oberpfalz erteilt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Inwieweit der Freistaat gegen dieses Urteil vorgehen wird, ist von der Urteilsbegründung abhängig, dieses liegt noch nicht vor. Die jagdrechtlichen Bescheide wurden nicht angegriffen.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert die Aufhebung des hohen Schutzstatus aufgrund der wieder gesicherten Fischotter-Population. Das Gerichtsurteil gefährdet die traditionelle Karpfenteichwirtschaft in Bayern, die erst kürzlich von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt wurde.

Darüber hinaus hält das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes folgende Maßnahmen für dringend erforderlich:

  • Ausbau des bayerischen Fischottermanagements
  • Abstufung des hohen Schutzstatus
  • Ausbau der Fischotterberatung
  • Volle Übernahme sämtlicher Kosten, welche den Teichwirten durch den Fischotter entstehen
  • Verbesserung des Monitorings zur Bestandsgrößenabschätzung als Voraussetzung für eine mögliche letale Entnahme
  • Weitere Förderungsmöglichkeiten zur existentiellen Sicherung der Teichwirtschaft.

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes unterstreicht den dringenden Handlungsbedarf in Sachen Fischottermanagement, um die Teichwirtschaft und ihre vielen Funktionen für die Gesellschaft dauerhaft zu erhalten und zukunftsfähig zu entwickeln.

 

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