Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
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Landwirtschaftsflächen und Ausbaupläne für Freiflächen-PV-Anlagen

Grundsätzliche Eckpunkte des BBV-Präsidiums beim Ausbau der Photovoltaik

08.09.2021 | Um die Herausforderung des Klimawandels zu meistern, ist der Beitrag über den Ausbau der erneuerbaren Energien ambitionierter auf kommunaler und landespolitischer Ebene in Bayern anzugehen. Gerade die Land- und Forstwirtschaft ist hierbei ein Teil der Lösung.

Zugleich muss die Landwirtschaft auch weiterhin die Ernährungssicherung gewährleisten. Angesichts der vielfältigen Ansprüche an die Landnutzung insgesamt tragen Kommunalpolitik und Landespolitik hier für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Balance eine große Verantwortung. Vor dem Hintergrund bekräftigen die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes nachfolgende Eckpunkte als Leitlinie für die Beratungen und Planungen in den Kommunen und in der Landespolitik:

Regenerative Energien - Grundsätzliches

  • Die Stärkung dezentraler Energiebereitstellung und -versorgung sind zentrale Anliegen an die Politik in München und Berlin.
  • Die Umsetzung der erneuerbaren Energien und die Bereitstellung von nachwachsenden Rohstoffen finden vorrangig im ländlichen Raum statt und stärken ihn sowie die Land- und Forstwirtschaft.
  • Wesentliche Leitlinie für die Bereitstellung regenerativer Energien muss eine regionale Wertschöpfung in Bayern sein.
  • Bei Projekten der dezentralen Energieerzeugung über regenerative Quellen müssen Bürger-Bauern-Projekte, Kooperationsprojekte oder genossenschaftliche Projekte Vorrang in der Planung, Genehmigung und Umsetzung haben.

Photovoltaik-Projekte und Landwirtschaftsflächen

Ein grundsätzlicher Abwägungsaspekt muss für die Politik auf kommunaler Ebene und Landesebene bei allen Planungen sein, dass die Landwirtschaft in Bayern seit 2010 jährlich rund 4.000 Hektar Nutzfläche verliert. Landwirtschaftsflächen sind grundsätzlich zu erhalten.

Wir sagen Ja zu Photovoltaik (PV) und zur dezentralen Energieerzeugung, aber es sind Leitplanken zu beachten:

  • Das Potenzial der Dach-PV-Anlagen in Bayern auszuschöpfen, hat absoluten Vorrang.
  • Für bestehende Ü 20-Dach-PV-Anlagen, deren Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgelaufen ist, müssen dringend attraktive Rahmenbedingungen seitens der Politik geschaffen werden, damit diese Bestandsanlagen weiter zur Stromerzeugung genutzt werden.
  • Die Politik muss rasch Rahmenbedingungen schaffen, damit ausreichend Verteilnetze bereitgestellt werden. Zudem sind die Netzbetreiber gefordert, in zukunftsorientierte Netze zu investieren.

Für Freiflächen-PV-Anlagen müssen in Bayern flächendeckend folgende Prioritäten gelten:

  1. vorrangig auf nicht-landwirtschaftlichen Nutzflächen (z.B. Konversionsflächen, Seitenstreifen von Autobahnen und Schienen, Parkplätze)
  2.  vorrangig als regionale Kooperationsprojekte (Bürgergenossenschaften usw.)
  3. vorrangig Multifunktions-PV-Anlagenprojekte (Kombination mit zum Beispiel Landbewirtschaf-tung oder Biodiversitätsleistungen gegen Bezahlung oder als Punkte für ein Öko-Konto oder an-gepasster, freiwilliger Moorstandortnutzung)
  4. ausgewogene Verteilung des künftigen Zubaus von Frei-Flächen-PV-Anlagen über ganz Bayern durch regional angepasste Planungsgrenzen. Gemeinden tragen mit ihrer Planungshoheit in der Bauleitplanung große Verantwortung. Es dürfen keine agrarstrukturellen Verwerfungen ausgelöst werden.

 

Hier können Sie die Position als PDF herunterladen