Europawahl am 26. Mai 2019
© Alterfalter - fotolia.com

GAP ab 2023: Aktuelle Prioritäten

Positionen des Präsidiums zur künftigen EU-Agrarpolitik (GAP)

30.08.2021 | Im Juni 2021 sind mit der Einigung im EU-Trilog und mit den Beschlüssen über die nationalen GAP-Gesetze wesentliche Entscheidungen über den Umsetzungsrahmen der künftigen EU-Agrarpolitik (GAP) ab 2023 in Deutschland gefallen.

Angesichts höherer Grundanforderungen bei gleichzeitig weniger Direktzahlungen für die Betriebsprämien der Landwirtschaftsbetriebe in Deutschland, müssen nun alle Spielräume bei Ausgestaltungsfragen für Einkommenswirksamkeit, Praxistauglichkeit und Leistbarkeit im Sinne der Betriebe ausgeschöpft werden.

Vor dem Hintergrund bitten die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes die Politik und die Landwirtschaftsministerien in Deutschland, die nachfolgenden aktuellen Prioritäten bei den geplanten Umsetzungsbestimmungen vorzusehen:

Aktiven Landwirt einfach umsetzen

  • Die Politik steht bei der Regelung zum aktiven Landwirt im Wort, dass neben allen anderen Landwirtschaftsbetrieben zudem diversifizierte Betriebe und Nebenerwerbsbetriebe vom Erhalt der EU-Agrarförderung nicht ausgeschlossen werden.
  • Der EU-rechtlich geforderte Nachweis eines Mindestmaßes landwirtschaftlicher Tätigkeit muss einfach erfolgen.
  • Für Deutschland muss der Versicherungsnachweis der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft als Nachweis ausreichen.


Eco Scheme ausgewogen und praxistauglich gestalten

  • Der bisher vorgesehene Maßnahmenkatalog bei Eco Scheme ist insbesondere für Grünland- und Futterbaubetriebe sowie auch für Ökobetriebe völlig unzureichend.
  • Auch für Sonderkulturbetriebe und für alle anderen Betriebe bedarf es weiterer Abrundungen.
  • Grünlandbewirtschaftung ist ein Alleinstellungsmerkmal und verdient eine Honorierung im Sinne des Klimaschutzes.
  • Eco Scheme muss mindestens einen Grünland-Klimabonus bzw. andere Maßnahmen für eine vielfältige Grünlandnutzung sowie einen Zuschlag für kleinstrukturierte Flächen ergänzt werden.
  • Deutschland muss ein Umsetzungsverfahren bei Eco Scheme einrichten, das eine breite Anwendung der Maßnahmen auch auf besseren Standorten gewährleistet und einzelbetriebliche Begrenzungen gegen agrarstrukturelle Verwerfungen vorsieht. Der Vorschlag des Bauernverbandes für ein einzelbetriebliches Eco Scheme-Budget bietet dazu die Lösung.
  • Insgesamt muss es ein Anspruch bei den weiteren Beratungen zu Eco Scheme in Deutschland sein, dass grundsätzlich jeder Betrieb es über Wahl- und Kombinationsmöglichkeiten einzelbetrieblich umsetzen kann.


Kannibalisierung von KULAP- und VNP-Maßnahmen durch Eco Scheme minimieren

  • Nach Schätzungen des Berufsstands besteht bei den aktuell in Deutschland geplanten, einjährigen Maßnahmen bei Eco Scheme und den Überlegungen zu deren Ausgestaltung die Gefahr, dass bewährte, mehrjährige  Agrarumweltmaßnahmen in der zweiten Säule im Umfang von rund 300 Mio. Euro pro Jahr ausgehebelt werden.
  • Die EU-Kommission muss eine einfache Abgrenzung von ein- und fünfjährigen Agarumweltmaßnahmen zulassen und rasch entsprechende Leitlinien bereitstellen.
  • Bei den weiteren Beratungen zur Ausgestaltung von Eco Scheme in Deutschland muss aller Spielraum ausgeschöpft werden, um die drohende Kannibalisierung des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms (KULAP) und des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) zu minimieren.

 

Konditionalität mit Augenmaß umsetzen

  • Die künftigen Grundanforderungen (Konditionalität) der EU-Agrarpolitik, die die Landwirte erfüllen müssen, sind in Deutschland praxistauglich und mit Augenmaß umzusetzen.
  • Alle im EU-Recht beschlossenen Optionen und Ausnahmemöglichkeiten sind in Deutschland vollständig anzuwenden.
  • Ausdrücklich positiv ist der Entfall der Tierkennzeichnung und -Registrierung aus der Konditionalität zu bewerten.

 

Soziale Konditionalität erst ab 2025 und unbürokratisch einführen

  • Das beim Trilog neu vereinbarte Element der GAP, die soziale Konditionalität, ist erst ab 2025 schrittweise einzuführen.
  • Neue Bürokratieauflagen wie z.B. Nachweis- und Dokumentationspflichten sowie zusätzliche Kontrollen sind bei der Umsetzung unbedingt zu vermeiden.
  • Verbindlich müssen hier Toleranzen bzw. Bagatellregelungen geschaffen werden.


Existenzgründungshilfe für Junglandwirte/-innen einführen

  • Neben der in Deutschland vorgesehenen Junglandwirteprämie bei den Direktzahlungen ist mit den zusätzlichen Mitteln aus dem Trilogergebnis zum Beispiel eine Existenzgründungshilfe oder Niederlassungshilfe für Junglandwirte und Junglandwirtinnen in der 2. Säule vorzusehen.

Hier können Sie die Position als PDF herunterladen