Junge Pflanzen auf dem Acker
© BBV-Karrer

Ernährungssicherung gefährdet durch pauschale Verbote bei Pflanzenschutz und Landbewirtschaftung

Position des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes

10.11.2022 | Position des Präsidiums zu den Vorschlägen der EU-Kommission zum Pflanzenschutz- und Naturschutzpaket

Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und einen Vorschlag für Ziele zur Naturwiederherstellung veröffentlicht. Dieses Paket soll grundsätzlich auf eine Verringerung des Einsatzes und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln sowie auf eine Stärkung der Biodiversität abzielen. 

Der Bayerische Bauernverband (BBV) bekennt sich zum Ziel einer weiteren, praxistauglichen Verringerung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln und verweist auf die bereits erreichten, erheblichen Fortschritte in den zurückliegenden Jahren. Die Vorschläge der EU-Kommission mit pauschalen Anwendungsverboten jeglicher Pflanzenschutzmittel anhand bestehender Schutzgebietskulissen ist weder praxistauglich noch verhältnismäßig.  Das Thema Pflanzenschutz hat aus gutem Grund bei der Ausweisung der meisten Schutzgebiete keine Rolle gespielt und steht in keinem Zusammenhang zum jeweiligen Schutzziel der Gebiete. Totalverbote können sich sogar kontraproduktiv auswirken, wenn beispielsweise Bodenbrüter durch die mechanische Unkrautbekämpfung gefährdet werden.  

Die bisher nicht erfolgte fachlich fundierte Folgenabschätzung der EU-Kommission hinsichtlich Ernährungssicherung und Agrarstruktur ist ein Zeichen für ein völlig misslungenes Vorgehen zum Erreichen der Ziele des Green Deal. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind in Anbetracht der aktuellen sozioökonomischen und politischen Herausforderungen völlig überzogen und unverantwortlich.  

Grundlegende Überarbeitung der Brüsseler Vorschläge ist nötig

Das Präsidium des Bayerischen Bauernverbandes fordert eine grundlegende Überarbeitung der beiden Vorschläge der EU-Kommission. Deshalb sagt der Bauernverband klar: 

  • JA zum bedarfsweisen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sowie Ausbau wirksamer, praxistauglicher Alternativen, aber keine pauschalen Verbote und keine Regelung über Gebietskulissen beim Pflanzenschutz, 
  • Ja zu mehr Biodiversität und Kooperation, aber keine zwangsweise Stilllegung von Landwirtschaftsflächen und Wäldern, 
  • JA zum Klimaschutz, aber keine Flutung von Landwirtschaftsflächen auf Moor- und Feuchtgebietsstandorten, 
  • JA zur nachhaltigen Waldnutzung, aber keine Unterschutzstellung unserer Wälder. 


Wir fordern außerdem

  • die verlässliche Einhaltung der Zusagen der Politik zum Bestandsschutz der landwirtschaftlichen Nutzung nach guter fachlicher Praxis in Schutzgebieten,
  • eine Ausrichtung der Vorschläge auf freiwillige Kooperation mit der Land- und Forstwirtschaft über Anreize und statt auf Auflagen und Verbote,  
  • eine Fokussierung auf produktionsintegrierten Naturschutz statt auf Verdrängung der landwirtschaftlichen Nutzung und Lebensmittelproduktion, 
  • eine klare Abwägung bei Zielkonflikten zwischen dem Schutz der Natur und Biodiversität einerseits und der Sicherung der Nahrungsmittelproduktion mit wirtschaftlichen Perspektiven der Betriebe andererseits,  
  • die Erstellung einer vollständigen Folgenabschätzung einschließlich Verlagerungseffekte und Versorgungssicherheit.