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16.12.2010
Branntweinmonopol
Die langwierigen Verhandlungen um die letztmalige Verlängerung des deutschen Branntweinmonopols haben die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe viel Kraft und Nerven gekostet. Dank intensiver politischer Arbeit und eines gelungenen Miteinanders gerade auch von Bauernverband und Brennereiverband ist die Verlängerung nun gesichert.
Für Verschlussbrennereien, die überwiegend Kartoffeln und Getreide verarbeiten, gilt die Monopol-Regelung noch bis 2013, für die Abfindungsbrennereien, die hauptsächlich Obst verarbeiten, wird sie noch bis 2017 verlängert. Mit der Zustimmung des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments wurden die letzten Hürden genommen. Ohne diese Beschlüsse wäre das Monopol Ende 2010 ausgelaufen.
Die traditionellen Verschluss- und Abfindungsbrennereien sichern Arbeitsplätze, dienen der Pflege der Kulturlandschaft sowie der Sicherung der Biodiversität und helfen prägende Natur- und Kulturlandschaftselemente, wie zum Beispiel Streuobstwiesen, zu erhalten. Zudem stellen die Kleinbrennereien ein zweites Standbein vieler landwirtschaftlichen Betriebe dar.
Unsere Position
Der Bayerische Bauernverband hat sich intensiv für eine letztmalige Verlängerung eingesetzt. Nun haben die betroffenen Betriebe Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren. Das Ende des Monopols bedeutet eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Brennereien. Deshalb gilt es nun auch, Perspektiven für die Zeit nach dem Monopol zu entwickeln.
Verlängerung des Branntweinmonopols
Letzte Hürde genommen
Die deutsche Sonderregelung zum Branntweinmonopol ermöglicht es den landwirtschaftlichen Brennereien, ihren erzeugten Alkohol kostendeckend über die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) zu vermarkten. Das Monopol wurde nun ein letztes Mal verlängert.
Landwirtschaftliche Brennereien sorgen auch dafür, dass Streuobstwiesen weiter gepflegt werden.
© Christa Eder - Fotolia.com, Rainer Sturm / pixelio.de
© Christa Eder - Fotolia.com, Rainer Sturm / pixelio.de
Für Verschlussbrennereien, die überwiegend Kartoffeln und Getreide verarbeiten, gilt die Monopol-Regelung noch bis 2013, für die Abfindungsbrennereien, die hauptsächlich Obst verarbeiten, wird sie noch bis 2017 verlängert. Mit der Zustimmung des EU-Ministerrats und des EU-Parlaments wurden die letzten Hürden genommen. Ohne diese Beschlüsse wäre das Monopol Ende 2010 ausgelaufen.
Die traditionellen Verschluss- und Abfindungsbrennereien sichern Arbeitsplätze, dienen der Pflege der Kulturlandschaft sowie der Sicherung der Biodiversität und helfen prägende Natur- und Kulturlandschaftselemente, wie zum Beispiel Streuobstwiesen, zu erhalten. Zudem stellen die Kleinbrennereien ein zweites Standbein vieler landwirtschaftlichen Betriebe dar.
Unsere Position
Der Bayerische Bauernverband hat sich intensiv für eine letztmalige Verlängerung eingesetzt. Nun haben die betroffenen Betriebe Klarheit über die politischen Rahmenbedingungen in den kommenden Jahren. Das Ende des Monopols bedeutet eine große Herausforderung für die landwirtschaftlichen Brennereien. Deshalb gilt es nun auch, Perspektiven für die Zeit nach dem Monopol zu entwickeln.
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