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24.11.2011
Rinderhaltung
BHV1 erfolgreich bekämpft
Bayern mit allen Regierungsbezirken jetzt offiziell BHV1-frei
Die EU-Kommission hat vor kurzem Oberbayern, Niederbayern und Schwaben für BHV1-frei erklärt. Diesen Status hatten bisher nur Oberfranken und die Oberpfalz, Mittelfranken und Unterfranken. Jetzt gilt er erstmals für ganz Bayern.
Die BHV1-Bekämpfung, die bereits 1985 als freiwilliges Bekämpfungsverfahren auf den Weg gebracht worden war, konnte so erfolgreich abgeschlossen werden. Die BHV1-Freiheit ist mit wichtigen Vorteilen für Rinderhalter verbunden. Im Viehverkehr entfallen die BHV1-Bescheinigungen, Statusuntersuchungen verringern sich auf Stichproben. So fällt beim Absatz in andere Regionen und ins Ausland eine wichtige Hürde, gleichzeitig werden Kosten gesenkt. Für die Einfuhr nach Bayern bleiben die Auflagen aber bestehen.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergleicht die BHV1-Freimachung mit der Tilgung anderer, früher verbreiteter Krankheiten und will dafür sorgen, dass Reinfektionen vermieden werden. Dies dient der Aufrechterhaltung des "Freiheitsstatus" und dem Schutz der Region, nicht zuletzt aufgrund des finanziellen Aufwands von 153 Millionen Euro bis zum aktuellen Erfolg. Für Betriebe, die auf Zufuhren von außen angewiesen sind, hat das Ministerium im vertretbaren Rahmen Erleichterungen in Aussicht gestellt. Das gilt auch für Mastbetriebe, die Weideabsetzer aus anderen Ländern beziehen, mästen und auf direktem Weg zur Schlachtung abgeben. In diesem Fall ist vorgesehen, die zweite Untersuchung im Mastbetrieb abzuschaffen. Das bedarf aber noch der Zustimmung der Europäischen Union.
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergleicht die BHV1-Freimachung mit der Tilgung anderer, früher verbreiteter Krankheiten und will dafür sorgen, dass Reinfektionen vermieden werden. Dies dient der Aufrechterhaltung des "Freiheitsstatus" und dem Schutz der Region, nicht zuletzt aufgrund des finanziellen Aufwands von 153 Millionen Euro bis zum aktuellen Erfolg. Für Betriebe, die auf Zufuhren von außen angewiesen sind, hat das Ministerium im vertretbaren Rahmen Erleichterungen in Aussicht gestellt. Das gilt auch für Mastbetriebe, die Weideabsetzer aus anderen Ländern beziehen, mästen und auf direktem Weg zur Schlachtung abgeben. In diesem Fall ist vorgesehen, die zweite Untersuchung im Mastbetrieb abzuschaffen. Das bedarf aber noch der Zustimmung der Europäischen Union.
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