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04.01.2012
Agrarumweltmaßnahmen
Antragstellung für KULAP und VNP bis 24. Februar
Begrenzte Möglichkeit für neue Anträge
Bis zum 24. Februar 2012 können Landwirte bei den zuständigen Landwirtschaftsämtern Anträge für das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen. Alle zum Jahresende auslaufenden Fünf-Jahres-Verpflichtungen können so um zwei weitere Jahre verlängert werden.
Bei Maßnahmen des VNP müssen die Landwirte allerdings vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde am zuständigen Landratsamt sprechen und eine Zustimmung einholen. Nach Aussage des bayerischen Umweltministeriums ist darüber hinaus auch eine Neuantragstellung beim VNP für den Zeitraum 2012 bis 2016 im Rahmen der begrenzten, freien Finanzmittel möglich.
Im Rahmen des KULAP können insgesamt fünf Maßnahmen beantragt werden: Ökologischer Landbau sowie Maßnahmen, die für den Wasserschutz und die Erosionsvermeidung wichtig sind.
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