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08.02.2012
Steuern
Agrardieselrückvergütung
Infos zum Verfahren
Für Land- und Forstwirte besteht die Möglichkeit, die Mineralölsteuer, die für den im Betrieb verbrauchten Kraftstoff gezahlt wurde, zumindest teilweise zurückzuerhalten.
Auf Antrag wird die
Differenz zwischen dem Steuersatz für Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) und
dem vollen Steuersatz (47 Cent/Liter) vergütet.
Die Steuerrückerstattung beim Einsatz von Biodiesel und Pflanzenöl
erfolgt analog der Vorgehensweise bei Agrardiesel und ist in die
Agrardieselformulare integriert.
Antragsunterlagen und Ausfüllhinweise
Für die Agrardiesel-Rückerstattung muss ein Antrag beim zuständigen Hauptzollamt gestellt werden.
Antragsunterlagen in Papierform können Sie bei Ihrer BBV-Geschäftsstelle
erhalten. Außerdem können die Antragsunterlagen sowie die
Ausfüllhinweise unter Zoll.de
> Fachthemen> Steuern > Verbrauchsteuern > Energiesteuer
> Steuervergünstigung > Steuerentlastung > Betriebe der Land-
und Forstwirtschaft heruntergeladen werden.
- Elektronische Antragstellung
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der elektronischen Antragstellung über das Internet. Betriebe, die bereits eine Agrardieselnummer haben, können das Internetportal des Zolls unter www.zoll.de nutzen.
- Belege
Die Belege müssen nur noch nach Aufforderung durch die Agrardieselstelle oder bei erstmaliger Antragstellung eingereicht werden. Es gilt eine Aufbewahrungspflicht von
10 Jahren für Buchführungsbelege und 6 Jahren für alle übrigen Belege.
- Antragsfrist
Die Anträge für das Verbrauchsjahr 2011 können bis zum 30.09.2012 bei der Agrardieselstelle der Hauptzollämter eingereicht werden.
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