Termine und Seminare
16.12.2011
Umwelt
Düngeverordnung
230-kg-N-Ausnahmeregelung
Die Düngeverordnung lässt unter besonderen Auflagen und nach jährlicher Antragstellung die Ausbringung von 230 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf intensives Grünland, Wechselgrünland und Feldgras zu.
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