Termine und Seminare
Donnerstag 17. Mai 2012
Main-Spessart | Gräfendorf
Tag des offenen Hofes bei Fischgut Seewiese in Gräfendorf
Bei Führungen wird den Verbrauchern der Betrieb [weiter...]
Freitag 18. Mai 2012
Bad Tölz-Wolfratshausen | Wackersberg | Oberfischbach
Schöne Stunden erleben - Kräuterwanderung, Herstellen von Milchkosmetik, Schlemmen am Wildkräuter-Buffet
Die Teilnehmer lernen bei der Wanderung die [weiter...]
Sonntag 20. Mai 2012
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim | Mkt. Baudenbach
Tag des offenen Dorfes - Betriebserkundungen
Bei informativen Führungen auf den verschiedenen [weiter...]
16.12.2011 Umwelt

Düngeverordnung

230-kg-N-Ausnahmeregelung

Die Düngeverordnung lässt unter besonderen Auflagen und nach jährlicher Antragstellung die Ausbringung von 230 kg Gesamtstickstoff je Hektar und Jahr aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft auf intensives Grünland, Wechselgrünland und Feldgras zu.

Das Düngen auf Grünland unterliegt strengen Auflagen.
© Rainer Sturm / pixelio.de
Der Antrag muss dabei jährlich mit den dazugehörigen Unterlagen bis zum 01. Februar des jeweiligen Jahres beim zuständigen Landwirtschaftsamt gestellt werden.

 

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