Biogasanlage in Bayern
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EEG-Novelle deutlich nachbessern

Kabinettsentwurf zeigt nur minimale Fortschritte

01.10.2020 | Die Bundesregierung hat jüngst den Kabinettsentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2021 beschlossen und veröffentlicht. Obwohl es einige kleine Verbesserungen gibt sieht der BBV noch deutlichen Änderungsbedarf, um die Zukunft von Energie aus Biomasse und Photovoltaik sicherzustellen

Die Bundesregierung zeigt mit ihrem Entwurt endlich ein Signal, dass Biogasanlagenbetreibern weiterhin eine Perspektive geboten werden soll und erkennt somit die System- und Klimarelevanz der Branche an. Durch eine Anhebung der Fördersätze, eine Anhebung des Ausschreibungsvolumens und eine Unterstützung von Güllekleinanlagen sollen Anreize zum Fortbestand der Anlagen gesetzt werden. „Wir begrüßen diese ersten kleinen Verbesserungen, sehen aber mit Blick auf das jetzt bevorstehende parlamentarische Verfahren nach wie vor deutlichen Änderungsbedarf, um die Wirtschaftlichkeit und die Zukunft von Energie aus Biomasse sicherzustellen“, sagt Bauernpräsident Walter Heidl.

Auch bei Photovoltaik muss noch deutlich nachgebessert werden. Die EEG-Umlage soll zwar für Anlagen zwischen 10 und 20 kW für max. 10 MWh selbst verbrauchten Strom / Jahr entfallen. Diese Regelung gilt aber laut Kabinettsentwurf nicht für Anlagen, die aus der 20 Jahre EEG-Förderung fallen (Ü-20-Anlagen). Der Bayerische Bauernverband fordert eine Ausweitung der Befreiung von der Umlage bis 100 kW sowie eine Ausdehnung der Befreiung auch auf Ü-20-Anlagen. Außerdem benötigen Ü-20-Anlagen eine weitere Einspeisevergütung von mindestens 5 ct, um wirtschaftlich zu bleiben.

 

Die Forderungen des BBV an die Politik

 Für die Bioenergie fordert der BBV vor allem folgende drei Punkte:

  • Anhebung der Gebotshöchstwerte für Ausschreibungen um mindestens 3 Cent!
  • Neue Anreize für die Güllevergärung!
  • Deutliche Anhebung der jährlichen Ausschreibungsvolumina!


Bei Photovoltaik bleiben viele Anliegen ungeklärt. Daher fordert der BBV:

  • Unausgeschöpftes Potenzial von PV-Dachanlagen endlich nutzen!
  • Ausweitung der Flächenkulisse PV Freiflächenanlagen < 750kW in der Festvergütung!
  • Lockerung der EEG-Umlagepflichten für dezentrale Versorgungsmodelle!
  • Weiterbetrieb Ü20 -Anlagen sicherstellen!

 

Präsident Heidl wandte sich bereits in einem Brief mit einer Stellungnahme an Staatskanzleichef Florian Herrmann, Staatsminister Hubert Aiwanger, Staatsministerin Michaela Kaniber und Bundesministerin Julia Klöckner, um die wichtigen Anliegen des BBV klar zum Ausdruck zu bringen.